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Ausschreibung

01.06.2024 - 29.06.2024
Stadt Zug
Die Stadt Zug sucht Teams, respektive Tandems, aus Kulturschaffenden und Detaillistinnen und Detaillisten. Als Tandem stellt ihr das Kulturschaffen und den Detailhandel der Innenstadt vom 1. Juni bis 29. Juni 2024 in den Fokus, indem ihr einen Teil der Ladenfläche zum Atelier- oder Proberaum umgestaltet und eure künstlerischen Arbeitsprozesse sichtbar und macht.
Der Wettbewerb fördert keine fertigen Produkte oder Animationen, sondern künstlerische Prozesse in allen Sparten des kulturellen Schaffens, sowie spartenübergreifende Projekte. Die besten Ideen werden finanziell unterstützt und breit beworben.

Wer kann teilnehmen?

Teams aus einem oder einer professionellen Kulturschaffenden oder einem Kollektiv und einem Geschäft der Zuger Innenstadt bilden ein Tandem. Die Tandems müssen sich gemeinsam für die Ausschreibung bewerben. Pro Geschäft und pro kulturschaffende Person kann nur je ein Projekt eingereicht werden.
Die Kulturschaffenden und Unternehmen, welche bei der letzten Ausgabe berücksichtigt wurden und ihre Projekte umsetzten konnten, können dieses Jahr nicht berücksichtigt werden.

Interessiert aber noch keinen Tandem-Partner gefunden?
Tandems sind selbst dafür verantwortlich sich zu finden, ihre Projekte zu konzipieren und fristgerecht ein Gesuch einzureichen. Die Stadt bietet bei der Vernetzung zwei Hilfestellungen:

Speed-Dating und Infoveranstaltung
Am Mittwoch, 22. November 2023 von 19.30 bis 21 Uhr findet im Burgbachsaal in Zug eine Infoveranstaltung und ein Speed-Dating für Kulturschaffende und Betriebe statt
Online Anschlagbrett
Läden, die auf der Suche nach Kulturschaffenden sind können sich per Mail an kultur@stadtzug.ch melden und werden nach der Netzwerkveranstaltung und bis Eingabeschluss auf dieser Seite publiziert. Kulturschaffende können dann direkt Kontakt aufnehmen und sich und ihre Arbeit vorstellen.

Wie nehmen wir teil?
Die Tandems reichen bis Sonntag, 18. Februar 2024 ein Gesuch ein. Die Eingaben werden nur via Online-Beitragsportal entgegengenommen.

Die Gesuche müssen folgendes beinhalten:

Kurze Portraits der Kulturschaffenden und ihres Schaffens und des Ladens.
Eine Projektskizze, welche das Vorhaben und die Modalitäten der Durchführung in der entsprechenden Lokalität umreisst. Erörtert sollte dabei auch werden, wie dem Publikum das künstlerische Schaffen nähergebracht wird, oder wie es in dieses einbezogen wird.
Die von beiden TandemPartnern unterzeichnete Vereinbarung
Das vollständige Projektbudget, welches den erforderten Beitrag der Stadt darlegt
Portrait und Projektskizze in Form eines kurzen Videos sind willkommen, können aber auch in schriftlicher Form (max. 3 A4 Seiten) oder als Audiodatei eingereicht werden.
Eingaben können in den folgenden Sprachen verfasst werden: Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch und Polnisch.
Planen die Tandems den öffentlichen Raum zu bespielen, müssen sie die notwendigen Bewilligungen selbst einholen.


Jurierung
Eine unabhängige Fachjury aus dem Bereich der Kultur und des Gewerbes wählt aus, welche acht bis zehn «Tandem»-Projekte unterstützt werden. Die Abteilung Kultur und die Fachstelle Stadtentwicklung nehmen eine beratende Rolle ein. Die Zusammensetzung der Jury wird hier zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Folgende Kriterien werden bei der Jurierung beachtet:

Vereinbarkeit mit dem Ort und Integration in den Alltag
Projekt wird spürbar von beiden Parteien gestützt (Motivation und Einbezug in die Konzeption sollte von beiden Parteien spürbar sein)
Durchführbarkeit und Plausibilität des angestrebten Arbeitsprozesses
Präsenzzeit beträgt 80 – 100 Stunden
Dialog, Einbezug und Vermittlung gegenüber Publikum/Kunden
Professionalität (professionelle Ausbildung oder seit mind. 2 Jahren als Kulturschaffende oder Kunstschaffender tätig)
Originalität und Innovation des Projekts
Ausstrahlung und Wirkung des Sichtbarmachens des Arbeitsprozesses

Unterstützung
Die Kulturschaffenden der ausgewählten Projekte erhalten einen finanziellen Beitrag für die Realisierung des Projekts. Pro Projekt werden maximal CHF 12'000.00 für kulturschaffende Einzelpersonen und maximal CHF 20'000.00 für Kollektive gesprochen (dies schliesst Materialkosten und Vorbereitungszeit mit ein). Der Detailhandel stellt Infrastruktur und Arbeitsfläche kostenlos zur Verfügung. Die Läden erhalten finanzielle Unterstützung für die Durchführung einer Finissage und Vernissage und erhalten durch das Projekt Sichtbarkeit und den Zugang zu einem neuen Publikum.

Die Beiträge an die Kulturschaffenden werden in zwei Tranchen ausbezahlt. Zwei Drittel zu Beginn des Projektes und ein Drittel nach erfolgtem Abschluss und nach Einreichung eines kurzen Abschlussberichtes.
Zusätzliche Beiträge durch andere Förderstellen, wie Gemeinden, Stiftungen (bereits partizipierende Stiftungen ausgeschlossen) und Sponsoren sind willkommen aber nicht zwingend erforderlich.

Weiteres
Das Bespielen der Innenstadt findet zwischen 1. Juni und 29. Juni 2024 statt. An der Finissage am 29. Juni 2024 präsentieren die Kulturschaffenden entweder ihr fertiges Werk oder ihre fertige Darbietung oder ein ‘Work-in-progress’.

Folgende Präsenzzeiten müssen von den Tandems eingehalten werden können:


Die ausgewählten Tandems nehmen am Abend vom Mittwoch, 13. März 2024 an einem Round-Table teil. Ebenso nehmen die ausgewählten Tandems an einem Debriefing nach Abschluss der Laufzeit am Abend vom Donnerstag, 4. Juli 2024 teil.
Am 1. Juni und 29. Juni 2024 werden die Geschäfte mindestens von 10 Uhr bis 18 Uhr bespielt.
Die Kulturschaffenden arbeiten während der Laufzeit jeden Mittwochnachmittag (13 Uhr bis 18 Uhr) und jeden Samstag (10 Uhr bis 18 Uhr) an ihren Projekten. Weitere Präsenzzeiten werden von den Tandems individuell abgemacht.
kultur@stadtzug.ch